Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Wählen Sie Ihre Videosprechstunden Integration aus:

2.8.1 samedi VideosprechstundeImage Added

2.86.2 MediTyme Videosprechstunde

Systemvoraussetzung:

Unterstützte Browser:

Unter folgendem Link werden die unterstützten Browser dargestellt: https://video.samedi.de/browser-unsupported

Firewall Freigaben:

A. Bei Verwendung der samedi app oder eines Webbrowsers:

URLs müssen freigegeben sein: *.samedi.de oder 141.101.35.0/26

B. samedi Videosprechstunde / Video Consultation by samedi

Zusätzlich zur regulären *.samedi.de oder samedi IP Bereiche (siehe oben), wird benötigt:

1. Zugang zu den samedi-Anwendungsservern

Um samedi zu verwenden, müssen wir im Allgemeinen die Domain *.samedi.de oder das IP-Subnetz auf die Whitelist setzen: 141.101.35.0/26

2. Zugriff auf Twilio's STUN/TURN-Subdomains oder IP-Bereiche

Dies ist für die Verwendung von STUN- und TURN-Servern im Rechenzentrum von Twilio in Frankfurt, Deutschland, erforderlich.

Sie müssen entweder beide Unterdomänen auf die Whitelist setzen:

oder alle diese IP-Bereiche:

  • 52.59.186.0 - 52.59.186.31

  • 18.195.48.224 - 18.195.48.255

  • 18.156.18.128 - 18.156.18.255

3. Zugang zu diesen ausgehenden Ports:

  • 80, 443 TCP und UDP (HTTP(S))

  • 3478 TCP und UDP (STUN undTURN)

  • 5349 TCP (STUN)

  • 10000-60000 UDP (diese sind in der Regel standardmäßig offen)

Zusätzliche Informationen:

Fachgruppen:

Folgende Fachärzte dürfen die Videosprechstunden durchführen und abrechnen (Quelle KBV):

Ärzte fast aller Fachgruppen dürfen Videosprechstunden durchführen und abrechnen – ausgenommen sind Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologe.

Vergütung:

Beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vergütung (Quelle KBV):

Eine Konsultation per Video darf auch erfolgen, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war - der erste Arzt-Patienten-Kontakt darf in einer Videosprechstunde stattfinden und ist somit berechnungsfähig.

Folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) können für die Videosprechstunde abgerechnet werden:

  • über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale

  • Die Pauschalen nebst Zuschlägen werden in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal noch ein persönlicher Kontakt erfolgt

  • Ist dies nicht der Fall und der Kontakt erfolgt ausschließlich per Video, werden die Pauschale und gegebenenfalls die sich darauf beziehenden Zuschläge gekürzt

  • GOP 01450: Technik- und Förderzuschlag (40 Punkte / 4,33 Euro / extrabudgetär)

  • Für den Mehraufwand bei der Authentifizierung neuer Patienten in der Videosprechstunde zahlen die Krankenkassen 1,08 Euro pro Versicherten in Form der GOP 01444 als Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale

Der Zuschlag 01450 ist auch neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnungsfähig und soll die Kosten für den Videodienst abdecken. Er ist gedeckelt auf 47 Videosprechstunden pro Quartal (maximal 1.899 Punkte / 205,52 Euro).

Bei einigen Gebührenordnungspositionen (z.B. Behandlung von Wunden, eines Decubitus sowie Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates), die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, kann einer dieser Kontakte durch eine Videosprechstunde ersetzt werden.

Bis zu 500 Euro zusätzlich im Quartal

Außerdem erhalten Praxen für bis zu 50 elektronische Visiten im Quartal zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich – insgesamt bis zu 500 Euro. Voraussetzung dafür ist die Durchführung von mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal.